Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife
- biologische Richtung (1BKFHB)
- technische Richtung (1BKFHT)

Ausbildungsziel

Die Ausbildung am einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife soll aufbauend auf dem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung durch vertieften allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht zum Studium an einer Fachhochschule qualifizieren. Sie endet mit der Prüfung der Fachhochschulreife.

Schüler bei einem physikalischen Versuch im 1BKFH der Gewerbeschule Bad Säckingen

Aufnahmebedingungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in das einjährige Berufskolleg sind unter www.landesrecht-bw.de nachzulesen.

Aufnahmeantrag und Aufnahme

Dem Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte berufliche Tätigkeit,
  • beglaubigte Abschriften aller Zeugnisse, in denen die obigen Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen werden.

Sofern Zeugnisse (z.B. Gesellenbrief, Abschluss als staatlich geprüfter Assistent ...) bei der Anmeldung noch nicht vorliegen, sind deren beglaubigte Abschriften unverzüglich nachzureichen. Dem Aufnahmeantrag ist in diesem Fall eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses beizufügen.

Die Aufnahme in das einjährige Berufskolleg wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Details sind unter www.landesrecht-bw.de nachzulesen.

Vorbereitende Aufgaben

Im Downloadbereich finden Sie Übungsaufgaben, welche wir Ihnen zur Vorbereitung auf den Besuch des Berufskollegs empfehlen möchten.

Ausbildungsdauer

Ein Jahr Vollzeitunterricht (32 Wochenstunden) in den folgenden Fächern:
Religionslehre, Deutsch, Englisch, Gemeinschaftskunde, Mathematik, Projektfach, Chemie (nur gewerbliche Richtung), Pädagogische Psychologie (nur sozialpäd./ landwirtsch./hauswirtschaftliche Richtung) und das berufsbezogene Schwerpunktfach entsprechend der abgeschlossenen Berufsausbildung:

  • Technische Physik - für die gewerbliche Richtung und
  • Biologie - für die sozialpäd./ landwirtsch./hauswirtschaftliche Richtung.

Probezeit

Alle Schülerinnen und Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Probezeit endet mit dem Ende des 1. Schulhalbjahres. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Schule verlassen.

Die genaue Probezeitregelung ist unter www.landesrecht-bw.de nachzulesen.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife umfasst

  • eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Technische Physik (gewerbliche Richtung) bzw. Biologie (sozialpäd./ landwirtsch./ hauswirtschaftliche Richtung) und
  • eine mündliche Prüfung in mindestens einem der maßgeblichen Fächer mit Ausnahme der Projektarbeit (Prüfungszeit ca. 20 Minuten).

Weiterbildungsmöglichkeiten

Das Zeugnis der Fachhochschulreife ist u. a. Voraussetzung für

  • die Zulassung zum Studium an jeder Fachhochschule in der Bundesrepublik,
  • für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung,
  • für ein Studium an einer Dualen Hochschule in Baden-Württemberg (nach Eignungstest) oder
  • ein Studium an der Fachhochschule der Nordwestschweiz. Bitte prüfen Sie, in wie weit eine Zulassungzu dem von Ihnen gewünschten Studiengang möglich ist.

Ausbildungsförderung

Nach dem Ausbildungsförderungsgesetz besteht für alle Schülerinnen und Schüler des 1BKFH die Möglichkeit, beim zuständigen Landratsamt - Abt. Ausbildungsförderung - einen Antrag auf BAFöG zu stellen. Die Leistungen nach BAFöG sind abhängig vom Einkommen der Eltern.

Die Lehrbücher werden von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt.

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